Im Rahmen der DSGVO ist es essenziell, dass Nutzer aktiv und nachweisbar in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen – besonders bei Kontakt- oder Anfrageformularen. Eine bloße Information wie „Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie“ reicht nicht aus, wenn diese nicht mit einer Opt-In-Checkbox verknüpft ist, die der Nutzer bewusst und freiwillig aktivieren muss. Das Einverständnis muss i.d.R. nachweisbar erfolgen und darf nicht vorausgewählt sein.
Zulässig als bloßer Hinweis (Kenntnisnahme)
Nur wenn der Hinweis rein informierend ist und die Verarbeitung der Daten nicht auf Einwilligung, sondern z. B. auf vorvertraglichen Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gestützt wird (z. B. bei einer Reiseanfrage), dann reicht ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung aus – eine Checkbox ist nicht erforderlich. In dem Fall wäre eine Formulierung wie:
„Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden.“ zulässig, wenn:
- die Datenschutzerklärung gut sichtbar verlinkt ist,
- kein sensibler Kontext (z. B. Gesundheitsdaten),
- keine Einwilligung im engeren Sinne erforderlich ist.
Nicht zulässig als Einwilligung ohne Opt-In
Wenn es aber darum geht, eine rechtlich wirksame Einwilligung für bestimmte Zwecke (z. B. Werbung, Newsletter, Datenweitergabe) einzuholen, muss laut DSGVO:
- die Einwilligung freiwillig,
- informiert,
- nachweisbar
und vor allem aktiv durch eine ausdrückliche Handlung (z. B. durch das Ankreuzen einer Checkbox) erfolgen.
Daher gilt in diesen Fällen eine passive Kenntnisnahme ohne aktive Handlung ist keine gültige Einwilligung.
Für Unternehmen, die rechtssichere und gleichzeitig nutzerfreundliche Formulare benötigen – etwa zur Reiseverfügbarkeitsabfrage oder zur Angebotsanfrage – ist eine professionelle Umsetzung besonders wichtig. Eine erfahrene Web-Agentur wie PERIMETRIK® unterstützt Sie bei der DSGVO-konformen Gestaltung von Anfrageformularen, inklusive der Integration rechtskonformer Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweise und technischen Absicherungen. Unsere Leistungen umfassen sowohl die technische Umsetzung in WordPress oder WooCommerce als auch die Beratung zur datenschutzkonformen Prozessgestaltung, damit Sie rechtlich abgesichert und kundenfreundlich arbeiten können.