Der vom englischen Begriff der Trademark (=Handelsmarke) abgeleitete Begriff Marke existiert im deutschen Recht seit 1995. Er erweitert den traditionellen Begriff des Warenzeichens, der sich in erster Linie auf Produkte bezog. Mit der neuen Definition der Marke können nun auch Waren und Dienstleistungen von anderen Waren und Dienstleistungen unterschieden werden. Mit einer Marke kann auch einen geographischen Ort bzw. eine Region oder sogar ein Land kennzeichnen und von der Konkurrenz abgrenzen, ebenso ein Unternehmen
Marken im juristischen Sinne können verschiedene Formen haben und sich aus den unterschiedlichsten Elementen zusammensetzen, etwa Zeichen (Signet) und Buchstaben (Wortmarke) sowie Klang (Soundmarke). Auch Muster oder Bild-Text-Kombinationen können als Marke geschützt werden.
“Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte immaterielle Monopolrechte, oft auch als geistiges Eigentum bezeichnet.” (Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Recht%29 am 8.2.2015)
Die rechtliche Auffassung einer Marke unterscheidet sich von der Bedeutung des Begriffs Marke im Marketing. Im rechtlichen Sinne bezieht sich der Markenbegriff auf das Marken-Kennzeichen, während im Marketing die Gesamtheit der schützenswerten bzw. patentierten Eigenschaften eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens gemeint ist.