Die DSGVO-Konformität bei OpenAI-API-Integrationen ist ein berechtigtes Anliegen – und lösbar, wenn die richtigen Maßnahmen getroffen werden. PERIMETRIK® klärt diesen Punkt in jedem Projekt individuell.
Was OpenAI anbietet
OpenAI stellt einen Data Processing Agreement (DPA) bereit, der die Anforderungen der DSGVO als Auftragsverarbeitung abdeckt. API-Anfragen werden standardmäßig nicht für das Training neuer Modelle genutzt – im Gegensatz zur Nutzung über die ChatGPT-Web-Oberfläche (dort gilt die Opt-out-Option).
Für welche Inhalte es unproblematisch ist
Die meisten KI-Anwendungsfälle bei PERIMETRIK® arbeiten mit öffentlich zugänglichen oder nicht-personenbezogenen Inhalten: Produktdaten, Artikeltexte, Taxonomie-Namen, öffentliche Seiteninhalte. Hier ist die Übertragung an OpenAI aus DSGVO-Perspektive unkritisch.
Wann Alternativen sinnvoll sind
Bei sensiblen oder personenbezogenen Daten – z. B. Nutzerprofilen, medizinischen Informationen, Kundendaten – empfiehlt PERIMETRIK® Alternativen: anonymisierte Prompts (nur nicht-personenbezogene Teile werden übermittelt), lokale Modelle über Ollama (kein externer Datentransfer) oder europäische KI-Anbieter mit EU-Servern.
PERIMETRIK® entwickelt KI-Integrationen so, dass Datenschutzanforderungen von Anfang an berücksichtigt werden – und berät projektbezogen zu den passenden Ansätzen.
