Gem. gemäß § 2 Preisangabenverordnung (PAngV) ist der Grundpreis eine Pflichtangabe für Endverbraucher für Produkte, die z.B. nach Volumen oder Menge verkauft werden. Der Grundpreis ist in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben.
Durch die Umrechnung auf eine leicht vergleichbare Mengeneinheit können Waren leichter verglichen werden, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Üblicherweise ist die Mengeneinheit für die Grundpreisangabe 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Bei Waren, die in kleinen Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Millilitern verkauft werden, kann der Grundpreis auch auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter bezogen werden.