Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde eingeführt, um die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der EU zu verbessern und barrierefreie Standards zu schaffen, die die Teilhabe am digitalen und gesellschaftlichen Leben erleichtern.
Das Gesetz regelt die Barrierefreiheit für folgende Bereiche:
- Websites und Apps: Unternehmen und öffentliche Stellen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, z. B. durch die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
- E-Commerce: Online-Shops und digitale Bestellplattformen müssen für alle Nutzer zugänglich sein.
- Elektronische Kommunikation: Barrierefreie Kontaktmöglichkeiten, wie die Nutzung von Screenreadern und alternativen Texteingabemethoden, müssen sichergestellt werden.
- Bank- und Zahlungsdienstleistungen: Selbstbedienungsterminals und digitale Banking-Lösungen müssen barrierefrei nutzbar sein.
Wichtige Anforderungen:
Das BFSG schreibt vor, dass digitale Inhalte und Dienstleistungen:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, erfasst werden können.
- Bedienbar: Die Navigation und Interaktion mit digitalen Angeboten muss auch ohne Maus und über Hilfsmittel wie Screenreader möglich sein.
- Verständlich: Inhalte und Benutzeroberflächen müssen klar strukturiert und leicht verständlich sein.
- Robust: Angebote müssen mit unterstützenden Technologien kompatibel sein.
Fristen und Umsetzung:
- Unternehmen und Dienstleister müssen die Anforderungen des BFSG bis spätestens 28. Juni 2025 umsetzen.
- Öffentliche Einrichtungen sind bereits jetzt durch die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) verpflichtet, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten.
Barrierefreiheit bei PERIMETRIK®:
Das Team von PERIMETRIK® unterstützt Sie dabei, die Vorgaben des BFSG zu erfüllen. Dazu zählen:
- Barrierefreiheits-Audits, um bestehende Websites und digitale Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen.
- Optimierung und Umsetzung barrierefreier Inhalte gemäß den WCAG-Richtlinien.
- Beratung zur barrierefreien Gestaltung von E-Commerce-Plattformen und digitalen Dienstleistungen.