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DALL•E & PERIMETRIK®

Richtlinien für barrierefreie Webinhalte des WCAG

Die Anforderungen der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) verständlich erläutert

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten seit Jahren Standards, die sicherstellen, dass Websites für möglichst viele Menschen barrierefrei zugänglich sind. Sie basieren auf vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Jedes Prinzip umfasst spezifische Richtlinien, die Anforderungen für eine barrierefreie Webgestaltung definieren. Die Richtlinien sind in drei Level unterteilt: A (Grundanforderungen), AA (empfohlene Maßnahmen) und AAA (höchster Standard). Wir stellen hier die Richtlinien vor und erläutern welche Kriterien für welches Level erfüllt sein müssen.

3 Inhalt

Einleitung

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), zu Deutsch „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ geben seit vielen Jahren die Standards vor, wie Websites aufgebaut werden sollten, so dass möglichst viele Menschen sie ohne Einschränkungen nutzen können. Ebenso dienen die Richtlinien dazu, um Websites hinsichtlich Barrierefreiheit einheitlich bewerten zu können.

Die Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Das Konzept der Barrierefreiheit lässt sich zunächst auf vier Prinzipien herunterbrechen:

  1. Prinzip: Wahrnehmbarkeit – Informationen sollen so präsentiert werden, dass sie gut und einfach wahrgenommen werden können
  2. Prinzip: Bedienbarkeit – Alle Elemente der Website sollen (einfach) bedienbar sein
  3. Prinzip: Verständlichkeit – Die Inhalte und Funktionen der Website sollen verständlich sein
  4. Prinzip: Robustheit – Die eingesetzte Technik soll mit vielen Geräten und Software-Tools genutzt werden können

Innerhalb jedes der vier Prinzipien gibt es eine Reihe von Richtlinien, die konkrete Anforderungen formulieren:

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

  • Richtlinie 1.1 Textalternativen: Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, damit diese in andere Formen geändert werden können.
  • Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien: Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.
  • Richtlinie 1.3 Anpassbar: Inhalte sollten in verschiedene Weisen präsentiert werden können, ohne an Informations- oder Strukturverlust zu leiden.
  • Richtlinie 1.4 Unterscheidbar: Erleichtern Sie es den Nutzern, Inhalte zu sehen und zu hören, indem Sie die Unterscheidbarkeit von Inhalten maximieren.

Prinzip 2: Bedienbarkeit

  • Richtlinie 2.1 Tastaturzugänglichkeit: Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen über eine Tastatur bedient werden können.
  • Richtlinie 2.2 Genügend Zeit: Bieten Sie den Benutzern ausreichend Zeit, um Inhalte zu lesen und zu verwenden.
  • Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen: Vermeiden Sie Inhalte, die Anfälle auslösen können.
  • Richtlinie 2.4 Navigierbar: Bieten Sie Möglichkeiten zur Unterstützung der Navigation an.
  • Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten: Unterstützen Sie verschiedene Eingabemodalitäten über die Tastatur hinaus.

Prinzip 3: Verständlichkeit

  • Richtlinie 3.1 Lesbar: Stellen Sie sicher, dass der Inhalt lesbar und verständlich ist.
  • Richtlinie 3.2 Vorhersehbar: Gestalten Sie Webseiten so, dass sie vorhersehbar funktionieren.
  • Richtlinie 3.3 Eingabehilfen: Helfen Sie Nutzern, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

Prinzip 4: Robustheit

  • Richtlinie 4.1 Kompatibel: Stellen Sie sicher, dass Inhalte mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, kompatibel sind.

Levels der Barrierefreiheit

Es sind somit eine ganze Reihe von Kriterien zu erfüllen, um eine barrierefreie Anwendung zu realisieren. Auch hier geben die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) eine Orientierung, indem die Richtlinien noch einmal in drei Levels der Barrierefreiheit unterteilt werden:

  • A sind die „Mindeststandards“, um Websites für Menschen mit Einschränkungen nutzbar zu machen
  • AA sind die empfohlenen Maßnahmen,
  • AAA sind die ergänzenden Maßnahmen, um ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu erreichen

Wir geben im Folgenden eine Übersicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eines der Barrierefreiheitslevel zu erreichen, jeweils gegliedert in die die 4 Prinzipien der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte bzw. WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Hier gibt es übrigens die offizielle vollständige deutsche Übersetzung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte des WCAG

 

Level A (Grundlegende Barrierefreiheit)

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

  • 1.1.1 Textalternative: Alle Nicht-Text-Inhalte müssen eine Textalternative haben, die den gleichen Zweck erfüllt.
  • 1.2.1 Nur Audio und Nur Video (Voraufgezeichnet): Bieten Sie eine Alternative für zeitbasierte Medien an.
  • 1.2.2 Untertitel (Voraufgezeichnet): Stellen Sie Untertitel für alle voraufgezeichneten Audio-Inhalte in synchronisierten Medien zur Verfügung.
  • 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (Voraufgezeichnet): Bieten Sie eine Audiodeskription oder eine vollständige Textalternative für voraufgezeichnete Videos an.
  • 1.3.1 Info und Beziehungen: Informationen und Beziehungen, die durch Struktur oder Präsentation vermittelt werden, müssen programmatisch bestimmt oder in Text verfügbar sein.
  • 1.3.2 Reihenfolge der Inhalte: Die Inhalte müssen so organisiert sein, dass ihre Lesereihenfolge ohne Informationsverlust erhalten bleibt.
  • 1.4.1 Verwendung von Farbe: Farbe darf nicht der einzige visuelle Hinweis sein, um Informationen zu vermitteln, Aktionen anzuzeigen, auf Antworten zu reagieren oder visuelle Komponenten zu unterscheiden.

Prinzip 2: Bedienbarkeit

  • 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen der Website müssen über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine spezifische Zeitsteuerung erforderlich ist.
  • 2.1.2 Keine Tastaturfallen: Wenn Tastaturbedienung möglich ist, muss der Fokus von einem Element entfernt werden können, ohne dass der Nutzer die Tastatur verwenden muss.
  • 2.2.1 Anpaßbare Zeitvorgaben: Nutzern muss die Möglichkeit gegeben werden, Zeitbegrenzungen zu verlängern oder zu deaktivieren.
  • 2.2.2 Pausieren, Stoppen, Verbergen: Bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Inhalte müssen pausierbar, stoppbar oder ausblendbar sein.
  • 2.3.1 Drei Blitze oder Schwellenwert: Webseiten dürfen keine Inhalte enthalten, die mehr als dreimal pro Sekunde blitzen, es sei denn, das Blitzen liegt unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts.
  • 2.4.1 Navigierbare Blöcke umgehen: Eine Methode bereitstellen, um sich wiederholende Inhaltsblöcke zu umgehen.
  • 2.4.2 Seitenüberschriften: Jede Webseite muss einen Titel haben, der den Inhalt beschreibt.
  • 2.4.3 Fokus-Reihenfolge: Wenn eine Webseite mit der Tastatur bedient werden kann, sollte die Fokusreihenfolge sinnvoll und vorhersehbar sein.
  • 2.4.4 Linkzweck (im Kontext): Der Zweck jedes Links muss aus dem Linktext oder aus dem Kontext des Links bestimmt werden können.

Prinzip 3: Verständlichkeit

  • 3.1.1 Sprache der Seite: Die Standardsprache der Webseite muss programmatisch bestimmbar sein.
  • 3.2.1 Bei Fokus: Beim Fokussieren eines Elements darf dieses keine unerwarteten Änderungen verursachen.
  • 3.2.2 Bei Eingabe: Änderungen auf einer Seite dürfen nicht automatisch erfolgen, wenn eine Benutzeraktion abgeschlossen wird, es sei denn, der Nutzer wird darüber informiert.
  • 3.3.1 Fehlererkennung: Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, sollte das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler beschrieben werden.
  • 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen: Beschriftungen oder Anweisungen müssen bereitgestellt werden, wenn Nutzereingaben erforderlich sind.

Prinzip 4: Robustheit

  • 4.1.1 Parsing: Inhalte müssen so strukturiert sein, dass sie von Benutzeragenten analysiert werden können.
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Für alle benutzerdefinierten Schnittstellenelemente müssen Name, Rolle und Zustand programmatisch bestimmt werden können.

 

Level AA (Erweiterte Barrierefreiheit)

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

  • 1.2.4 Untertitel (Live): Stellen Sie Untertitel für alle Live-Audio-Inhalte in synchronisierten Medien zur Verfügung.
  • 1.2.5 Audiodeskription (Voraufgezeichnet): Bieten Sie eine Audiodeskription für voraufgezeichnete Videos an.
  • 1.4.3 Kontrast (Minimum): Der Text und die Bilder von Text müssen einen Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 haben.
  • 1.4.4 Textgröße ändern: Text muss ohne assistive Technologie um bis zu 200% vergrößert werden können, ohne dass die Inhalte verloren gehen oder eine horizontale Scrollleiste benötigt wird.
  • 1.4.5 Bilder von Text: Verwenden Sie keine Bilder von Text, es sei denn, es ist notwendig oder es gibt eine visuell angepasste Alternative.

Prinzip 2: Bedienbarkeit

  • 2.4.5 Mehrere Wege: Es müssen mehrere Möglichkeiten angeboten werden, um eine bestimmte Webseite innerhalb einer Website zu erreichen, z. B. durch eine Suchfunktion oder eine Sitemap.
  • 2.4.6 Überschriften und Labels: Überschriften und Labels müssen beschreibend sein, um den Zweck zu verdeutlichen.
  • 2.4.7 Fokus sichtbar: Jeder Tastatur-Fokus-Indikator muss sichtbar sein.

Prinzip 3: Verständlichkeit

  • 3.1.2 Sprache von Teilen: Die Standardsprache für jeden Teil einer Webseite, die sich von der Hauptsprache unterscheidet, muss programmatisch bestimmbar sein.
  • 3.2.3 Konsistente Navigation: Navigationselemente, die wiederholt auf mehreren Webseiten verwendet werden, müssen in einer konsistenten Reihenfolge erscheinen.
  • 3.2.4 Konsistente Identifikation: Komponenten mit derselben Funktionalität müssen konsistent identifiziert werden.
  • 3.3.3 Fehlerhinweise: Wenn ein Fehler entdeckt wird und dieser per Nutzeraktion korrigiert werden kann, sollte eine spezifische Anleitung zur Korrektur gegeben werden.

Prinzip 4: Robustheit

  • 4.1.3 Statusmeldungen: Statusmeldungen müssen programmatisch bestimmt werden können, ohne dass sie den Fokus erhalten.

 

Level AAA (Maximale Barrierefreiheit)

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

  • 1.2.6 Gebärdensprache (Voraufgezeichnet): Bereitstellung von Gebärdensprache für alle voraufgezeichneten synchronisierten Medien.
  • 1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (Voraufgezeichnet): Bereitstellung einer erweiterten Audiodeskription, falls normale Audiodeskriptionen nicht ausreichen.
  • 1.2.8 Medienalternative (Voraufgezeichnet): Bereitstellung einer vollständigen Textalternative für alle voraufgezeichneten synchronisierten Medien.
  • 1.2.9 Nur Audio (Live): Bereitstellung einer Textalternative für Live-Audio-Inhalte.
  • 1.4.6 Kontrast (Erhöht): Sicherstellung eines Kontrastverhältnisses von mindestens 7:1 für Text und Bilder von Text.
  • 1.4.7 Geringer oder kein Hintergrund-Audio: Hintergrund-Audio muss abschaltbar oder auf maximal 20 dB unterhalb der Sprachinhalte reduziert sein.
  • 1.4.8 Visuelle Präsentation: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, die visuelle Präsentation von Textblöcken anzupassen (z. B. Zeilenabstand, Textgröße).
  • 1.4.9 Bilder von Text (kein Ausnahmefall): Vermeidung der Verwendung von Bildern für Text, außer es ist absolut notwendig.

Prinzip 2: Bedienbarkeit

  • 2.1.3 Tastatur (kein Ausnahmefall): Alle Funktionen müssen vollständig und uneingeschränkt über die Tastatur zugänglich sein.
  • 2.2.3 Keine Zeitbegrenzung: Es dürfen keine zeitlichen Begrenzungen bestehen, es sei denn, sie sind absolut notwendig.
  • 2.2.4 Unterbrechungen: Nutzer dürfen nicht durch unerwünschte Unterbrechungen gestört werden, außer sie werden vom Nutzer selbst aktiviert.
  • 2.2.5 Wiederherstellung nach Datenverlust: Nutzer sollen die Möglichkeit haben, bei Datenverlust die vorherige Sitzung wiederherzustellen.
  • 2.3.2 Drei Blitze oder Schwellenwert (Erweitert): Inhalte dürfen nicht mehr als dreimal pro Sekunde blitzen, es sei denn, es liegt unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts.
  • 2.4.8 Abschnittsüberschriften: Abschnittsüberschriften müssen bereitgestellt werden, um den Inhalt klar zu strukturieren.
  • 2.4.9 Linkzweck (nur der Link): Der Zweck jedes Links muss aus dem Linktext selbst verständlich sein, ohne auf den umgebenden Text angewiesen zu sein.

Prinzip 3: Verständlichkeit

  • 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter: Bereitstellung eines Mechanismus zur Erklärung von ungewöhnlichen Wörtern, Abkürzungen oder Fachjargon.
  • 3.1.4 Abkürzungen: Bereitstellung eines Mechanismus, der die Bedeutung von Abkürzungen erläutert.
  • 3.1.5 Leseniveau: Inhalte sollten so verfasst sein, dass sie mit einem Lesefähigkeitsniveau von weniger als der Sekundarstufe II verstanden werden können. Wenn ein höheres Niveau erforderlich ist, sollten zusätzliche, einfachere Versionen oder Zusammenfassungen bereitgestellt werden.
  • 3.2.5 Änderungen bei Eingabe: Änderungen in einer Benutzeroberfläche müssen vorhersehbar und konsistent sein, auch beim Wechsel des Fokus oder der Eingabe.
  • 3.3.5 Fehlerprävention (rechtliche, finanzielle, Daten-Interaktionen): Fehlerprävention bei Eingaben, die zu rechtlichen Verpflichtungen, finanziellen Transaktionen oder der Manipulation von Benutzerdaten führen könnten, durch Überprüfung, Bestätigung oder Korrekturmechanismen.

Prinzip 4: Robustheit

  • Keine zusätzlichen Anforderungen für Level AAA: Alle Anforderungen für Robustheit werden bereits durch die Level A und AA abgedeckt.

Best Practices und Empfehlungen für barrierefreie Websites

Unabhängig vom Level sollten folgende Best Practices stets berücksichtigt werden:

  1. Einfache und klare Sprache: Verwenden Sie leicht verständliche und präzise Sprache, um Inhalte zugänglicher zu machen.
  2. Multimedia-Inhalte: Bieten Sie Untertitel, Audiodeskriptionen und Gebärdensprache für audiovisuelle Inhalte an.
  3. Hoher Kontrast und Lesbarkeit: Achten Sie auf ausreichende Kontrastverhältnisse und vermeide komplexe Schriftarten.
  4. Kompatibilität: Stellen Sie sicher, dass die Website mit verschiedenen assistiven Technologien kompatibel ist.
  5. Nutzerfreundliche Navigation: Bieten Sie eine konsistente und leicht verständliche Navigation an.
  6. Fehlerfreundliche Formulare: Erkennen und beschreiben Sie Eingabefehler, und biete klare Korrekturanweisungen.

Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Ihre Website zugänglich für alle Nutzergruppen ist, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung dieser Standards trägt nicht nur zur Barrierefreiheit bei, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit der Website.

 

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Highlights

Meilensteine unserer Projekte

Meilensteine sind das Herzstück unserer Projektarbeit: sie strukturieren unsere Kundenprojekte und machen den Fortschritt sichtbar. Mit den Meilensteinen gliedern wir Projekte in handhabbare Abschnitte und gezielt auf die Bedürfnisse unserer Kunden eingehen.
Dieser agile Ansatz gewährleistet, dass unsere Projekte nachhaltige Werte schaffen und flexibel auf neue Anforderungen reagieren können.

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Sanfte Farben und benutzerfreundlicher Aufbau

Pietätvolle Website für ein Bestattungsunternehmen für das Bestattungsunternehmen Vogt aus Stockstadt

Für das Bestattungsinstitut Vogt in Stockstadt am Main haben wir eine würdevoll gestaltete Website entwickelt, die als digitale Visitenkarte des Unternehmens dient. Die Website bietet Nutzern umfassende Informationen und Unterstützung in Trauerfällen.

Einfache Kontaktaufnahme und die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

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Für ein Umzugsunternehmen haben wir ein moderne Webvisitenkarte entwickelt, auf der Leistungen präsent dargestellt werden und zur Kontaktaufnahme angeregt wird.

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Neustrukturierung der Inhalte für eine Bonner Zahnarztpraxis

Für eine Bonner Zahnarztpraxis haben wir eine Neustrukturierung der WordPress Website vorgenommen und zahlreichen Landing Pages zu branchenrelevanten KeyWords entwickelt.

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Dynamische Darstellung von FAQs

Für eine Bonner Zahnarztpraxis haben wir eine dynamische WordPress Website entwickelt, auf der FAQs passend zum jeweiligen Thema dargestellt werden.

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Erweiterung eines Blogs zur Infothek

Durch die Integration einiger Filter wurde der News-Bereich der WordPress-Website Baurechtsuche.de zu einer übersichtlichen Infothek aufgewertet.

Meilenstein

Eventkalender für Trainings und Webseminare

pmOne entwickelt digitale Automatisierungslösungen rund um die Bereiche Data Science und Management. Im Zuge des Relaunches der Websites integrierte PERIMETRIK® für pmOne einen Event-Bereich, in dem Veranstaltungen, wie Trainings und Webseminare übersichtlich dargestellt werden. Die Anmeldung zum gewünschten Event kann direkt über ein entsprechende Anmeldeformular auf den Veranstaltungsseiten erfolgen. Auch die Verwaltung der Anmeldungen erfolgt […]

Alle Kurse und Webinare auf einen Blick

Veranstaltungskalender für Bildungskurse und Webinare

PERIMETRIK® entwickelte für die OR Foundation einen Event-Kalender, in dem automatisch alle Weiterbildungs-Angebote nach Datum sortiert dargestellt werden.

Filter nach Entfernung

Schulverzeichnis mit Umkreissuche für ein Branchenportal

Umkreissuche für ein Wissensportal, mit der angehende MTAs nach geeigneten Schulen oder Akademien in ihrer Nähe suchen können.

Alle Aufgüsse auf einen Blick: Der dynamische Saunaplan ist einfach zu pflegen und informiert Interessenten über das aktuelle Wochenangebot

Entwicklung eines dynamischen Saunaplans für ein Neusser Wellness-Center

Wellneuss ist eine Wellness- und Saunaanlage der Stadtwerke Neuss, die zu den langjährigen Kunden von PERIMETRIK® gehören. Im Sommer 2021 beauftragten die Stadtwerke Neuss uns mit der Erstellung eines dynamischen Saunaplans, in welchem automatisch die wöchentlich stattfindenden Aufgüsse aufgeführt werden.

Meilenstein

Landing Pages für Fachbereiche des Sozialdienstleisters innossozial.de

Für die Website innosozial.de hat PERIMETRIK® informative Landing Pages zu allen Fachbereichen erstellt, auf denen dynamisch passende Fachdienste, Projekte, Ansprechpartner und mehr gezeigt werden.

Sanfte Farben und benutzerfreundlicher Aufbau

Pietätvolle Website für ein Bestattungsunternehmen für das Bestattungsunternehmen Vogt aus Stockstadt

Für das Bestattungsinstitut Vogt in Stockstadt am Main haben wir eine würdevoll gestaltete Website entwickelt, die als digitale Visitenkarte des Unternehmens dient. Die Website bietet Nutzern umfassende Informationen und Unterstützung in Trauerfällen.

Einfache Kontaktaufnahme und die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Webvisitenkarte für ein Umzugsunternehmen für ein Umzugsunternehmen

Für ein Umzugsunternehmen haben wir ein moderne Webvisitenkarte entwickelt, auf der Leistungen präsent dargestellt werden und zur Kontaktaufnahme angeregt wird.

Meilenstein

Neustrukturierung der Inhalte für eine Bonner Zahnarztpraxis

Für eine Bonner Zahnarztpraxis haben wir eine Neustrukturierung der WordPress Website vorgenommen und zahlreichen Landing Pages zu branchenrelevanten KeyWords entwickelt.

Meilenstein

Dynamische Darstellung von FAQs

Für eine Bonner Zahnarztpraxis haben wir eine dynamische WordPress Website entwickelt, auf der FAQs passend zum jeweiligen Thema dargestellt werden.

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Fragen und Antworten zum Thema

Wir geben hier Antworten auf einige häufig gestellte Fragen…

Was bedeutet „Inhalt nicht in Seitenregion enthalten“ bei der Überprüfung der Barrierefreiheit einer Website?

Der Hinweis „Inhalt nicht in Seitenregion enthalten“ bei der Barrierefreiheitsüberprüfung einer Website bedeutet, dass ein bestimmter Inhalt auf der Seite nicht korrekt einer semantischen Struktur zugeordnet wurde. Das bedeutet, dass der Inhalt nicht in einer HTML-Seitenregion (wie

,

Warum ist es wichtig, Inhalte einer Website in Seitenregionen zu organisieren?

  1. Semantische Struktur: Moderne Websites sollten semantische HTML-Elemente verwenden, damit Assistenztechnologien (z. B. Screenreader) die Struktur der Seite korrekt erkennen und wiedergeben können. Dies hilft vor allem Menschen mit Sehbehinderungen, die Inhalte besser zu navigieren.
  2. Barrierefreiheit und Usability: Inhalte, die nicht in logische Bereiche gegliedert sind, könnten für Menschen, die auf Tastatur-Navigation oder Screenreader angewiesen sind, schwer zugänglich sein. Solche Nutzer verlassen sich auf die semantische Struktur, um durch eine Seite zu navigieren und Inhalte schnell zu finden.
  3. Webstandards: Bestimmte Webstandards, wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), fordern eine klare und logische Strukturierung von Webseiteninhalten, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  4. SEO: Suchmaschinen berücksichtigen auch, ob Websites den (aktuellen) Anforderungen der User entsprechen und bewerten dies positiv.
  5. Gesetzliche Verpflichtung: Mit Inkrafttreten des „Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ werden Website-Betreiber in Deutschland (und der EU, es gilt der European Accessibility Act (kurz: EAA) dazu verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten.

Beispiele für die Nutzung von Seitenregionen:

  • Statt Inhalte lose in <div>-Containern oder ohne klare Gliederung abzulegen, sollte man sie in semantischen Elementen wie <main>, <header>, <article>, <section>, oder <footer> strukturieren.

Wenn also bei der Überprüfung einer Website auf Barrierefreiheit der Hinweis „Inhalt nicht in Seitenregion enthalten“ angezeigt wird, bedeutet das, dass Sie überprüfen sollten, ob der Inhalt in einer passenden Seitenregion untergebracht werden kann, um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern.

Was sind Seitenregionen einer Website?

Seitenregionen einer Website sind die verschiedenen Teile oder Abschnitte, die die Struktur einer Webseite bilden. Typische Seitenregionen umfassen Kopfzeile (Header), Fußzeile (Footer), Hauptinhalt (Main), Seitennavigation (Sidebar) und mehr.

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Seitenregionen sind strukturelle Elemente einer Webseite, die dazu dienen, Inhalte logisch und benutzerfreundlich anzuordnen. Hier sind die häufigsten Seitenregionen:

  1. Header (Kopfzeile): Dies ist der obere Teil einer Webseite und enthält in der Regel das Logo, die Hauptnavigation und oft auch Kontaktdaten oder Suchfunktionen.
  2. Footer (Fußzeile): Der untere Bereich der Seite bietet Platz für Zusatzinformationen wie Impressum, Datenschutzerklärung, Sitemap und manchmal auch Kontaktinformationen oder soziale Medien-Links.
  3. Main (Hauptbereich): Dies ist der zentrale Teil einer Webseite, in dem der wichtigste Inhalt präsentiert wird. Hier finden Besucher die wesentlichen Informationen, die sie suchen.
  4. Sidebar (Seitenleiste): Eine Seitenleiste kann links oder rechts vom Hauptinhalt angeordnet sein und bietet Platz für zusätzliche Informationen, Links, Werbung oder andere Elemente.
  5. Navigation (Navigationsbereich): Oft im Header integriert, kann die Navigation auch als eigenständige Region betrachtet werden, insbesondere bei komplexen Websites mit umfangreichen Menüs.
  6. Aside (Randbereich): Dieser Bereich wird für Inhalte genutzt, die nicht unmittelbar zum Hauptinhalt gehören, wie z.B. verwandte Artikel, Werbung oder zusätzliche Links.

Diese Regionen helfen dabei, eine Website benutzerfreundlich und ästhetisch ansprechend zu gestalten. Sie ermöglichen es den Besuchern, schnell und intuitiv durch die Website zu navigieren und relevante Informationen effizient zu finden.

Welche technischen Aspekte sind bei der Umsetzung von Barrierefreiheit besonders zu beachten?

Bei der technischen Umsetzung von Barrierefreiheit sind vor allem die Zugänglichkeit der Navigation, die Lesbarkeit von Texten, die Verwendung von ARIA (Accessible Rich Internet Applications)-Labels und die Kompatibilität mit Screenreadern zu beachten.

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Technische Aspekte spielen eine entscheidende Rolle für die Barrierefreiheit einer Website oder App. Wichtige Faktoren sind:

  1. Strukturierte HTML-Dokumente: Korrekte Verwendung von HTML5-Tags, um Struktur und Semantik des Contents klar zu definieren.
  2. ARIA-Labels: Einsatz von ARIA-Labels und -Rollen, um zusätzliche Informationen über Elemente der Benutzeroberfläche für Screenreader-Nutzer bereitzustellen.
  3. Tastatur-Navigation: Sicherstellung, dass alle Interaktionen und Navigationselemente vollständig über die Tastatur bedienbar sind.
  4. Responsive Design: Gewährleistung, dass Ihre Website auf allen Geräten und Bildschirmgrößen zugänglich ist.
  5. Kontrast und Farbgebung: Einhaltung von Richtlinien für ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund und die Vermeidung von Farben als einzige Informationsquelle.

Indem Sie diese technischen Aspekte beachten, können Sie eine umfassende Zugänglichkeit für alle Nutzer sicherstellen und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zur Überprüfung und Zertifizierung der Barrierefreiheit zu erfahren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich zu machen, in dem wir die Barrierefreiheit Ihrer Website verbessern.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Content stets barrierefrei bleibt?

Um sicherzustellen, dass Ihr Content stets barrierefrei bleibt, sollten Sie Richtlinien für die Erstellung barrierefreien Contents implementieren und regelmäßige Schulungen für Ihr Team anbieten. Zudem sollten Sie Ihre Website regelmäßig überprüfen lassen!

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Barrierefreiheit sollte bei jedem Schritt der Content-Erstellung berücksichtigt werden. Hier sind einige Strategien:

  1. Richtlinien und Standards: Entwickeln Sie klare Richtlinien, die festlegen, wie barrierefreier Content erstellt wird, einschließlich der Verwendung von Alternativtexten für Bilder, zugänglichen Video- und Audiomaterialien sowie der Einhaltung der Lesbarkeitsstandards.
  2. Schulungen: Regelmäßige Schulungen und Workshops für Ihr Content-Team können das Bewusstsein für Barrierefreiheitsthemen schärfen und die Fähigkeiten zur Erstellung zugänglicher Inhalte verbessern.
  3. Tools und Ressourcen: Nutzen Sie Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass Ihr Content den WCAG-Richtlinien entspricht.
  4. Feedback von Nutzern: Einrichtung eines Feedback-Mechanismus, um von Nutzern mit Behinderungen direkt zu lernen und Verbesserungen basierend auf ihren Erfahrungen zu implementieren.

Sicherheit erhalten Sie zudem durch unsere regelmäßigen Barrierefreiheits-Reports.

Wie oft sollte ein Barrierefreiheits-Audit durchgeführt werden?

Ein Barrierefreiheits-Audit sollte regelmäßig durchgeführt werden, idealerweise mindestens einmal jährlich oder jedes Mal, wenn signifikante Änderungen an Ihrer Website oder mobilen App vorgenommen werden.

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Ein Barrierefreiheits-Audit ist nicht nur ein einmaliges Ereignis, sondern ein fortlaufender Prozess, der sicherstellt, dass Ihre digitalen Angebote kontinuierlich den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen Ihrer Nutzer entsprechen. Wir empfehlen:

  1. Jährliche Audits: Um mit technologischen Entwicklungen und Änderungen in den Barrierefreiheitsstandards Schritt zu halten.
  2. Nach größeren Updates: Jedes Mal, wenn wesentliche Änderungen an der Struktur, dem Inhalt oder der Funktionalität Ihrer Website oder App vorgenommen werden, sollte ein Audit durchgeführt werden, um neue Barrieren zu identifizieren und zu adressieren.
  3. Bei gesetzlichen Änderungen: Wenn neue Gesetze oder Vorschriften in Kraft treten, ist ein Audit notwendig, um Compliance sicherzustellen.

Um sicherzugehen, dass Ihre Website fortwährend die gesetzlichen Auflagen zur Barrierefreiheit erfüllt, bieten wir regelmäßige Barrierefreiheits-Scans an und dokumentieren die Ergebnisse automatisch in Barrierefreiheits-Reports.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?

Bei Nicht-Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes können Strafen wie Bußgelder oder rechtliche Maßnahmen drohen. Die genauen Konsequenzen können von Fall zu Fall variieren.

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Die Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit kann zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich:

  • Bußgelder: Organisationen können mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie den Anforderungen nicht nachkommen.
  • Rechtliche Herausforderungen: Betroffene Personen oder Verbände können rechtliche Schritte einleiten, um die Durchsetzung der Barrierefreiheitsstandards zu erzwingen.
  • Reputationsverlust: Neben finanziellen und rechtlichen Konsequenzen kann die Nichtbeachtung der Barrierefreiheit auch negative Auswirkungen auf das öffentliche Image und die Glaubwürdigkeit einer Organisation haben.

Unser professionelles Audit für Barrierefreiheit hilft Ihnen, diese Risiken zu minimieren, indem es überprüft, ob Ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheitsprüfung und -zertifizierung zu erfahren und wie wir Sie bei der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes durch Verbesserung der Barrierefreiheit Ihrer Website unterstützen können.

Welches Level an Barrierefreiheit muss ich umsetzen?

Das erforderliche Level an Barrierefreiheit, das umgesetzt werden muss, richtet sich nach den WCAG-Richtlinien, wobei meistens mindestens Level AA erforderlich ist.

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Für die meisten Websites und mobilen Anwendungen wird empfohlen, mindestens die Stufe AA der WCAG 2.1 zu erfüllen. Diese Stufe umfasst eine breite Palette von Empfehlungen für das Design und die Entwicklung, um Barrieren für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (visuell, auditiv, motorisch, sprachlich) zu minimieren. Diese Stufe ist in der Regel ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und die Nutzung durch eine breite Benutzerbasis zu ermöglichen.

Mit unserem Barrierefreiheits-Audit überprüfen wir, inwieweit Ihre Website bereits die Kriterien für Level AA erfüllt oder wie Sie die Barrierefreiheit verbessern können, um dieses Level zu erreichen.

Was muss ich tun für Compliance mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Um Compliance mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu erreichen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Angebote, wie Websites und mobile Anwendungen, den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Dies beinhaltet die Umsetzung technischer Standards, die Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit verschiedenen Behinderungen und die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung dieser Standards.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert von öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen (ab einem gewissen Umsatz-Volumen), dass ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Um dies zu gewährleisten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Analyse und Bewertung Ihrer aktuellen digitalen Angebote: Erfassen Sie den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website oder App, z.B. mit dem Barrierefreiheits-Audit von PERIMETRIK®
  2. Implementierung der erforderlichen Anpassungen: Basierend auf der Analyse, passen Sie Design, Inhalte und Technik an die Vorgaben der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) an, um die geforderten Standards zu erreichen. (Barrierefreiheit verbessern…)
  3. Regelmäßige Überprüfungen und Updates: Stellen Sie durch kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Updates sicher, dass neue Inhalte und Funktionen ebenfalls den Standards entsprechen, z.B. mit den Barrierefreiheits-Reports von PERIMETRIK®.
  4. Dokumentation und Berichterstattung: Führen Sie Nachweise über Ihre Bemühungen und Erfolge in Bezug auf die Barrierefreiheit, um bei Bedarf Compliance nachweisen zu können.
Was ist ARIA?

Implementieren Sie barrierefreie Designprinzipien (z.B. ausreichend hohe Kontraste und Schriftgrößen), nutzen Sie ARIA-Rollen und stellen Sie Transkripte für Medieninhalte bereit.

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„ARIA“ ist die Abkürzung für „Accessible Rich Internet Applications“ und beinhaltet eine Reihe von speziellen Attributen, die Entwicklern helfen, Webinhalte und Webanwendungen barrierefrei zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Entwickelt wurden die ARIA vom World Wide Web Consortium (W3C), sie ergänzen die HTML5-Technologie, indem es zusätzliche Informationen über Elemente und deren Zustände oder Rollen im Web bereitstellt, die von Screenreadern und anderen assistiven Technologien genutzt werden können. ARIA ermöglicht es, komplexe Webanwendungen und -inhalte, wie dynamische Inhalte und fortgeschrittene Benutzerinteraktionen, die mit AJAX (Asynchronous JavaScript and XML), JavaScript und ähnlichen Technologien erstellt wurden, für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Es definiert, wie die Zugänglichkeit von Webseiten verbessert werden kann, um sicherzustellen, dass alle Benutzer, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, auf Informationen und Funktionen zugreifen können.

Kann die Barrierefreiheit meiner Website die SEO verbessern?

Ja, barrierefreie Websites können positive Auswirkungen auf die SEO haben.

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Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen oft positiv bewertet, da sie klare Strukturen, hochwertige Inhalte und eine gute Nutzererfahrung bieten – alles Faktoren, die auch für SEO von Bedeutung sind. Durch die Verbesserung der Barrierefreiheit Ihrer Website können Sie also auch Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen steigern. PERIMETRIK® integriert barrierefreie Praktiken in Ihre Website, um nicht nur die Zugänglichkeit zu verbessern, sondern auch Ihr SEO-Ranking positiv zu beeinflussen. Dazu gehören z.B. SEO-optimierte Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten oder themenbezogene FAQ.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, einschließlich derjenigen mit Behinderungen, problemlos genutzt werden können.

mehr erfahren

Barrierefreiheit auf Websites bezieht sich auf Prinzipien und Techniken der Webgestaltung, die sicherstellen, dass Menschen mit verschiedenen Arten von Einschränkungen und Behinderungen – wie Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen – auf die Inhalte zugreifen und sie nutzen können.

PERIMETRIK®, als Ihre Web-Agentur, unterstützt Sie dabei, Ihre Website nach den internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit (WCAG) zu gestalten und zu optimieren, um eine inklusive Nutzererfahrung für alle Besucher zu gewährleisten.

Was sind die Mindestanforderungen bezüglich Barrierefreiheit, wenn eine Website den WCAG Richtlinien entsprechen soll?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) bieten Richtlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Websites und sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Die Stufe AA wird als Mindeststandard empfohlen und umfasst Anforderungen wie ausreichender Farbkontrast, skalierbarer Text, mehrere Navigationsmöglichkeiten, beschreibende Überschriften und konsistente Navigation. Stufe A umfasst grundlegende Anforderungen wie alternative Texte für Nicht-Text-Inhalte und Tastaturzugänglichkeit, während Stufe AAA erweiterte Anforderungen wie höheren Farbkontrast und umfassendere Hilfen beinhaltet. Die Einhaltung dieser Richtlinien stellt sicher, dass Websites für eine breite Nutzerbasis, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

mehr erfahren

Die Mindestanforderungen bezüglich Barrierefreiheit einer Website, um den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Richtlinien zu entsprechen, sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Die Stufe AA wird allgemein als Mindeststandard angesehen, den die meisten Websites anstreben sollten. Hier sind die spezifischen Anforderungen für jede Stufe:

Stufe A (Mindestniveau)

  • Alternative Texte: Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte.
  • Anpassbare Präsentation: Inhalte sollten ohne Verlust von Information oder Struktur präsentiert werden können.
  • Eingaben über Tastatur: Alle Funktionen sollten über die Tastatur bedienbar sein.
  • Zeitliche Begrenzungen: Benutzern sollte genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um Inhalte zu lesen und zu verwenden.
  • Vermeidung von Inhalten, die Anfälle auslösen können: Inhalte sollten keine bekannten Ursachen für Anfälle oder andere körperliche Reaktionen enthalten.
  • Navigationshilfen: Bereitstellung von Hilfen, um Benutzern die Orientierung und Navigation zu erleichtern.

Stufe AA (empfohlenes Niveau)

  • Farbenkontrast: Ein angemessener Kontrast zwischen Text und Hintergrund sollte gewährleistet sein (mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text).
  • Skalierbarer Text: Text sollte ohne assistierende Technologien um bis zu 200 % skalierbar sein, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.
  • Mehrere Wege: Mehrere Möglichkeiten, um eine Webseite zu finden (z.B. eine Suchfunktion oder eine Sitemap).
  • Überschriften und Beschriftungen: Überschriften und Labels sollten beschreibend sein und den Inhalt oder Zweck deutlich machen.
  • Konsistente Navigation: Navigationsmechanismen sollten auf der gesamten Website konsistent verwendet werden.
  • Eingabehilfe: Hilfen, um Benutzern zu helfen, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren (z.B. bei Formularen).

Stufe AAA (höchstes Niveau)

  • Höherer Kontrast: Ein noch höherer Kontrast zwischen Text und Hintergrund (mindestens 7:1 für normalen Text).
  • Erweiterte Hilfen: Zusätzliche Mechanismen zur Navigation und Orientierung.
  • Vermeidung von sich automatisch bewegenden Inhalten: Inhalt sollte nicht automatisch aktualisiert oder sich bewegen, es sei denn, dies kann vom Benutzer kontrolliert werden.
  • Erweiterte Textalternative: Für alle Inhalte, einschließlich derjenigen, die visuell oder auditiv sind.
  • Erweiterte Sprachanforderungen: Mehrsprachige Unterstützung und Klarheit der Sprache.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der WCAG Stufe AA als Mindestanforderung angesehen wird, um eine zugängliche Website zu gewährleisten. Diese Anforderungen decken wichtige Aspekte wie Lesbarkeit, Navigierbarkeit und Benutzerfreundlichkeit ab. Die Erfüllung dieser Richtlinien hilft sicherzustellen, dass eine Website für eine breite Nutzerbasis zugänglich ist, einschließlich Menschen mit Behinderungen.

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