Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für alle öffentlichen Stellen und private Anbieter, die digitale Produkte und Dienstleistungen bereitstellen. Öffentliche Stellen wie Behörden, Ministerien und öffentliche Einrichtungen, die Websites oder Apps betreiben, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind.
Auch Private Anbieter wie Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft vor allem große Unternehmen bzw. Unternehmen, die mit öffentlichen Stellen zusammenarbeiten.
Kurz gesagt, das BFSG richtet sich an alle Organisationen, die ihre digitalen Inhalte einem breiten Publikum zugänglich machen, einschließlich öffentlicher und privater Anbieter von Online-Diensten und -Produkten.